Versand und Zahlungsbedingungen

1.Die Lieferfrist beginnt mit Abschluss des Vertrages. Wird vor der Ablieferung an den Käufer von diesem in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes gefordert, so wird die Lieferfrist unterbrochen und beginnt von der Einigung über die andersartige Ausführung an, von Neuem zu laufen oder kann vom Verkäufer anderweitig festgelegt werden. Bei Bestellung auf Abruf hat dieser spätestens binnen 3 Monaten vom Tage der Bestellung an zu erfolgen. Wird die Frist überschritten, ist der Verkäufer berechtigt, Lagerkosten in Höhe von EUR 7,50 je Monat und Palettenlagerplatz zu berechnen.

2.Der Verkäufer ist berechtigt, unverbindliche Liefertermine bis zu drei Wochen zu überschreiten. Erst danach hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Nachfrist muss mit Ablehnungsandrohung gesetzt werden.

3.Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik oder ähnliche Umstände auch bei Lieferanten des Verkäufers unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird der Verkäufer für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen den Verkäufer auch, vom Vertrage zurückzutreten.

4.Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung des Verkäufers seitens seiner Vorlieferanten ist der Verkäufer von seinen Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn er die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihm zu liefernden Ware getroffen hat und seine Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Er verpflichtet sich in diesem Fall, seine Ansprüche gegen Lieferanten auf Verlangen an den Käufer abzutreten. Der Verkäufer ist ebenso berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

                Wenn die Behinderung mehr als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer Schadenersatzansprüche nur unter den in § 9 dieser Bedingungen genannten Voraussetzung fordern. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt hat.

5.Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine nach § 9 dieser Bedingungen zu vertreten hat und die anderen gesetzlichen Verzugsvoraussetzungen vorliegen, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung.

6.Der Verkäufer ist zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt, sofern dies für den Käufer zumutbar ist.

Zuletzt angesehen